Aus den Einrichtungen  
Medizin & Ethik:    Arbeitsgruppe "Ethik am Klinikum"
Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät

Mut für die Schwerkranken und Trost für die Hinterbliebenen

Arbeitsgruppe "Ethik am Klinikum" will Pflegende unterstützen

Ethische Fragen in der Krankenpflege sowie die Problematik der Betreuung von Schwerkranken und Sterbenden haben zur Gründung einer "Arbeitsgruppe Ethik" am Klinikum geführt, die sich aus Pflegenden der verschiedensten Bereiche, Vertretern des Hospizvereins Jena, der Klinikseelsorge, der Sozialdienste und des Neubaustabes "Klinikum 2000" zusammensetzt. Eine Vielzahl von Fragen zur Pflege und zum Umgang mit Schwerkranken und Sterbenden bewegen das Pflegepersonal, ganz besonders auf den Intensivstationen, der Dialyse, den onkologischen Abteilungen oder der Frühgeborenenstation. Die Pflegenden fühlen sich oftmals mit den Problemen allein gelassen und sind dabei nicht selten auch psychisch überfordert. Dennoch sollen sie mit den Patienten und den Angehörigen sprechen, den Schwerkranken Mut machen und auch dort Trost spenden, wo es eigentlich keinen mehr gibt. Sie sollen mit Verstorbenen richtig umgehen können und den Hinterbliebenen Hilfe und Unterstützung beim Abschiednehmen geben.

Ringen um Gehör und Akzeptanz

Ist unser Pflegepersonal diesen Anforderungen gewachsen und welche Möglichkeiten der Hilfestellung kann ihm gegeben werden, um für ethische Krisensituationen vorbereitet zu sein? Diesen und anderen Fragen will sich die Arbeitsgruppe Ethik widmen. "Wir wollen uns mit unserer Arbeit zunächst erst einmal Gehör verschaffen", sagte Ronald Oesterheld, Krankenpfleger in der Neurochirurgie, "und wir wünschen uns, dass sich daraus später auch die nötige Akzeptanz für unser Anliegen entwickelt." Die Gruppe baut dabei unter anderem auf die gute Zusammenarbeit mit der Ethikkommission des Klinikums, die wesentlich mit dazu beigetragen hat, dass man auf uns aufmerksam geworden ist, berichtet Rita Hoenicke, Oberschwester der Kinderklinik. Gemeinsam wolle man auch die Einführung eines "Klinischen Ethik-Komitees" nach dem Vorbild der "ethics committes", die bereits an amerikanischen Krankenhäusern erfolgreich arbeiten, vorantreiben. Es geht darum, am Jenaer Klinikum eine "Kultur des Sterbens und des Abschiednehmens" zu entwickeln, wie es Marcus Häßner vom Hospiz-Verein Jena formulierte. Umfragen bei anderen Einrichtungen in Deutschland haben gezeigt, dass es sich hier nicht um ein Jenaer Problem handelt. Ein Patentrezept zur Realisierung könne man allerdings auch nicht erwarten.

Resonanz auf Fragebogenaktion bekräftigt Handlungsbedarf

Die Arbeitsgruppe Ethik hat sich in einer Fragebogenaktion an alle Stationen des Klinikums gewandt und die Mitarbeiter der Pflege um ihre Meinung zu dieser Thematik gebeten. Über 100 Rückantworten mit vielen Hinweisen und Ansatzpunkten für die weitere Arbeit belegen die gute Resonanz, die diese Umfrage in allen Bereichen gefunden hat. Nicht ohne Grund beschäftigten sich dabei mehrere Fragen mit dem Thema "Aufbewahrungs-/Abschiedsräume." Hier besteht dringender Handlungsbedarf sowohl im Bestand der jetzigen Kliniken, wie eine Analyse ergab, als auch bei der Planung für den Neubau. Informationen, dass im Neubau eine Reduzierung dieser Räume vorgesehen sei, haben in der Arbeitsgruppe großes Unverständnis hervorgerufen. Hier werde man sich an die verantwortlichen Gremien im Klinikum wenden und eine Lösung einfordern, die der Kultur eines modernen Universitätsklinikums entspricht. Die Arbeitsgruppe Ethik versucht durch ihre Arbeit, ein ethisches Rahmenkonzept für das Krankenhaus der Zukunft zu entwickeln. Sie sieht die in der Umfrage erkennbaren Probleme, Fragestellungen und Vorstellungen als Auftrag, die begonnenen Aktivitäten unter Einbeziehung aller Beteiligten noch intensiver fortzuführen.
Im Folgenden stellen wir das von der Arbeitsgruppe zusammengefasste Ergebnis vor. Interessenten können das Gesamtergebnis bei Ronald Oesterheld (Tel. 03641-934720 oder 370614) anfordern, der auch für weitere Informationen zur Tätigkeit der Arbeitsgruppe zur Verfügung steht.

1. Welche Möglichkeiten sollten im stationären Bereich zur Aufbahrung von Verstorbenen vorhanden sein?
Über 80% der Befragten sprechen sich für einen Abschiedsraum aus, etwa 44 % möchten ihn in der eigenen Klinik zur Verfügung haben. Im Neubau wäre durch die räumliche Nähe der Kliniken eine Konzentration angebracht.

2. Wie viel Zeit können Sie sich für die Hinterbliebenen nehmen?
Zwei Drittel der Befragten widmen den Angehörigen so viel Zeit, wie diese benötigen. Ein Viertel empfindet die zur Verfügung stehende Zeit als zu gering und nur wenige (8%) geben an, keine Zeit zu haben. Ein entscheidender Faktor sei die jeweilige Arbeitssituation, es wäre aber auch durch eine bessere Arbeitsorganisation manchmal etwas mehr möglich.

3. Wie möchten die Hinterbliebenen "Abschied" nehmen?
Die meisten Angehörigen wollen allein und ungestört vom Stationsbetrieb Abschied nehmen, wenn möglich auch den Sterbenden in den letzten Stunden begleiten. Es wird aber auch berichtet, dass Abschied und Sterbebegleitung nicht in jedem Falle wahrgenommen werden.

4. Welche Angebote nehmen die Hinterbliebenen zur persönlichen Unterstützung an?
Am meisten wird Unterstützung in Form organisatorischer Hinweise angenommen. Dem folgt das persönliche Gespräch mit der Pflegekraft und dem Seelsorger. Dabei nehmen die Angehörigen Anteilnahme und Trost als eine Form der Unterstützung an.

5. Wie ist die Zusammenarbeit mit den Seelsorgern der Klinik bzw. mit dem Hospizverein?
In der Mehrzahl der Antworten wird die Zusammenarbeit als gut und verlässlich bezeichnet. Bei einem Anteil von 17% Christen in Jena wird die Arbeit der Seelsorge als effizient eingeschätzt. Das Personal sollte aktiv nach dem Seelsorger verlangen. Der Hospizverein sollte sich und seine Arbeit noch mehr bekannt machen.

6. Wie kann die Zusammenarbeit mit den MitarbeiterInnen, der Klinikseelsorge und dem Hospizverein zum Thema "Sterbekultur am Klinikum" gestaltet werden?
Diese Frage wurde von einem hohen Prozentsatz nicht beantwortet. Gewünscht werden Seminare, Gesprächskreise und Aufklärung zur o.g. Thematik. Eine engere Zusammenarbeit und mehr Kontakte in vielerlei Hinsicht werden als notwendig erachtet.

7. Welche Angebote der Unterstützung wünschen Sie sich für das Pflegepersonal?
Die Angebote sollten sich aus fachlicher Unterstützung (Weiterbildung, Gesprächsführung) und regelmäßiger Supervision oder Gesprächskreisen zusammensetzen. Für das Personal sollte bei Bedarf ein Psychologe zur Verfügung stehen.

8. Wie sollten Abschiedsräume ausgestaltet sein?
46 % der Befragten wünschen sich einen hellen, freundlichen Raum, dessen Ausstattung dem Anlass entsprechen muss und die einer klinischen Atmosphäre entgegenwirkt. Individuelle Veränderungen müssten hier möglich sein, um den Raum allen Religionen und Vorstellungen anpassen zu können.

9. Wie und durch wen sollte der Transport der Verstorbenen von den Stationen in die Abschiedsräume erfolgen?
Die Mehrzahl der Pflegekräfte will die verstorbenen Patienten selbst in die Abschiedsräume transportieren. Wenn dies nicht möglich ist, sollten geeignete Mitarbeiter zur Verfügung stehen (Mitarbeiter des Krankentransportes, eines Bestattungsinstitutes, des Hol- und Bringedienstes). Sowohl die Transportmittel als auch die Wegestrecke müssten würdevoll und angemessen sein.

10. Wer sollte sich um die Vor- und Nachbereitung in den Abschiedsräumen kümmern?
Die Aufgabe sollte an "Fremdfirmen" (Bestattungsinstitute, Reinigungsfirmen o.ä.) vergeben werden. Sie kann nicht dem Pflegepersonal zugeordnet werden.

11. Wer sollte die Hinterbliebenen in den Abschiedsraum begleiten?
Mehrheitlich wurden das Pflegepersonal, die Klinikseelsorge, die Ärzte und Mitarbeiter des Hospizdienstes genannt, wobei im Einzelnen auch die Wünsche der Hinterbliebenen zu berücksichtigen sind.

12. Was sollten wir noch bedenken?
Für diesen Dienst müssen personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen erschlossen werden. Dazu gehören Angebote für Fort- und Weiterbildungen, Erfahrungsaustausche und Supervisionen, um das Erleben von Krankheit, Leiden und Sterben bewältigen zu können. Nur auf dieser Basis ist es möglich, sich auch den trauernden Hinterbliebenen zuzuwenden. Aber auch die Notwendigkeit eines würdevollen Umganges mit Patienten und Angehörigen im Vorfeld des Sterbens ist von Bedeutung. In einer Broschüre könnte über die Möglichkeiten/Angebote des Klinikums informiert werden. Denkbar wäre auch eine Kontaktstelle als "Anlaufpunkt" für Hinterbliebene und Personal zur Klärung organisatorischer Fragen. jh

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Zahl der Erst- und Zweitvoten deutlich gestiegen

Die Ethik-Kommission der FSU an der Medizinischen Fakultät ist gemäß Heilberufegesetz vom 17.12.1997 aus fünf Ärzten (Frau Prof. Dr. Hoffmann, Prof. Dr. Jäger, PD Dr. Kath, Prof. Dr. G. Klinger, Prof. Dr. R. Klinger), einem Medizintechniker (Frau Prof. Dr. Hansen), einem Juristen (Prof. Dr. Eichenhofer), einem Vertreter der Geistes- und Sozialwissenschaften (Prof. Dr. van Oorschot) und einer Pflegekraft (Frau Gernat) zusammengesetzt. Den Vorsitz hat Frau Prof. Dr. Hoffmann. Seit Mai 1999 befindet sich in der Dornburger Str. 159 eine Geschäftsstelle, in der Frau Dr. phil. Ulrike Skorsetz die Tätigkeit der Kommission koordiniert. Sie ist täglich von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr zu erreichen (Tel. 937750).
Die Arbeit der Ethik-Kommission dient dem Schutz der Patienten/Probanden, der Ärzte und des Pflegepersonals. Ohne die Vorlage positiver Ethik-Voten ist heute weder Forschung am Menschen noch die Veröffentlichung von gewonnenen Forschungsergebnissen in der Fachliteratur möglich. Die wachsende Bedeutung der Diskussion ethischer Aspekte wissenschaftlicher Forschung zeigt sich deutlich in der stetigen Zunahme der Anzahl der bearbeiteten Anträge. Von Mai 1999 bis einschließlich April 2000 haben 214 Anträge ein Votum durch die Ethik-Kommission erhalten. Davon waren 128 Erstvoten und 86 Zweitvoten. 1996 waren es noch 103 Voten, die insgesamt abgegeben wurden. Mit der Schaffung der Geschäftsstelle bot sich die Möglichkeit, die Bearbeitungsmodalitäten neu zu überdenken, was auch auf Grund der quantitativen Zunahme der Studien notwendig war, um auch für die Zukunft eine effektive Arbeit gewährleisten zu können. Inzwischen wurden alle Anträge, die von 1990 bis Mai 1999 bearbeitet wurden, computertechnisch erfasst, einem neuen Ordnungssystem zugewiesen und sachgerecht archiviert. Dadurch ist ein schneller Zugriff auf alle Studienunterlagen gewährleistet, der besonders bei Anfragen die Bearbeitungszeit erheblich verkürzt. Alle Anträge auf ein Erstvotum werden für die Diskussion während der monatlich stattfindenden Sitzungen vorbereitet. Die Sitzungen, zu der jedes Mitglied alle Anträge vorher zur Einsichtnahme erhält, finden in der Geschäftsstelle statt, von wo aus im Anschluss an die Erteilung der Voten, diese umgehend den Antragstellern zugeleitet werden. Mit einer Bearbeitungszeit von maximal vier Wochen für Erstanträge und zwei Wochen für Zweitanträge wird die nach GCP geforderte Frist eingehalten. Die wachsende Bedeutung und Anerkennung der Ethik-Kommission findet ihren Ausdruck sowohl in immer umfangreicher werdender Korrespondenz zwischen den Studienzentren und der Kommission als auch zwischen den Sponsoren und der Kommission. Die positive Annahme der Geschäftsstelle zeigt sich aber auch in zunehmenden telefonischen Anfragen von Antragstellern und Sponsoren, sowohl einzelne Studien und Verfahrensfragen als auch ethische Fragen betreffend. Hier zeichnet sich deutlich ein zunehmender Beratungsbedarf ab.
In Zukunft, nicht zuletzt in Hinblick auf die Fertigstellung des "Klinikum 2000" und der wachsenden Bedeutung der Medizinethik (Bioethik) in der Gesellschaft, muss eine Beratungsstelle für ethische Fragen in der Medizin auch an der Medizinischen Fakultät der FSU vorhanden sein. Die Geschäftsstelle bietet sich als ein solcher Anlaufpunkt an. Von hier können spezifische Fragen weitergeleitet und allgemeine Fragen direkt beantwortet werden. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, hat Frau Dr. Skorsetz mit der eigenen Weiterbildung auf dem Gebiet der Bioethik begonnen und erste Kurse erfolgreich absolviert. Sowohl Ärzte, Schwestern und Pfleger als auch Patienten und deren Angehörige können sich mit Fragen und Problemen, die ethische Aspekte betreffen (bspw. Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten etc.) hierhin wenden. Mehr Informationen zur Ethik-Kommission, besonders zum Stellen von Anträgen und zur Gebührenordnung sind auf der Homepage im Intranet (www.med.uni-jena.de/ethik) zu finden.

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